Ist ein bauwirtschaftlicher Sachverhalt strittig, ist meist eine Expertenmeinung durch einen Sachverständigen gefragt. Ein Gutachten kann jede involvierte Partei eines Projektes beauftragen – also Bauherren, Unternehmer, Subunternehmer, Versicherungen, Banken, usw.

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger habe ich mich auf den Fachbereich 72.03 Bauwesen spezialisiert – konkret auf Kalkulation, Vergabewesen, Verdingungswesen, Bauabwicklung und Bauabrechnung. Sachverhalte werden auf Basis sämtlicher vertragsrelevanten Grundlagen aufgearbeitet und bewertet – unabhängig von eventuell bereits vorliegenden Unterlagen.

Sie wollen sich und Ihr Team
vorwärtsbringen?  

Sie wollen sich und Ihr Team
vorwärtsbringen?